Der neue Corona Impfstoff ist da und die Verunsicherung ist groß.
Wir tragen in diesem Artikel einige Fakten zusammen, was man tun kann, und unter welchen Voraussetzungen man sich nicht impfen lassen darf oder es nicht muss, wenn man es nicht kann oder will.
Ein großes Dilemma ist es auch für alle Berufstätigen, die sich nicht impfen lassen können oder wollen, und der Arbeitgeber aber eine Impfung einfordert. Teilweise drohen schon Kündigungen, von der Angst vor Mobbing und Ächtung gar nicht zu reden. Hier besteht vielfach Rechtsunsicherheit, manches Mal aber auch einfach nur Informationsmangel.
Ebenso ist es für viele Eltern ein Problem, die unsicher sind, wie es mit der Kinderbetreuung, dem Schulbesuch usw. weiter gehen kann.
Am Ende dieses Artikels findet ihr zum Thema wie immer alle Quellangaben, Links zum aktuellen Infektionsschutzgesetz u.v.m..
Da wir wissen, dass das Recherchieren und suchen seriöser Quellen und der tatsächlichen Rechtslage ein sehr mühevolle, zeitintensive und nervige Angelegenheit ist, haben wir uns bemüht, aktuelle und hilfreiche Informationen zusammenzutragen, inkl. verschiedenster Downloads von Dokumenten und Vorlagen, so dass für jeden etwas Hilfreiches dabei sein sollte.
Welche Impfstoffe gibt es zur Zeit?
Es gibt momentan 3 gängige Impfstoffe mit Notzulassung von den Firmen: 1. Biontech, 2. Moderna und 3. Astra Zeneca.
Moderna und Biontech/Pfizer setzen einen mRNA-Impfstoff ein, der genbasiert ist und bisher noch nie zuvor an Menschen angewandt wurde. Der Impfstoff von Astra Zeneca ist sogar ein DNA Impfstoff. Genbasiert sind somit alle drei.
Folgende Angaben stammen aus dem originalen Beipackzettel (engl.) bzw. dem orig. Merkblatt (deutsch):
Welche Inhaltsstoffe sind in Biontech/Pfizer Impfung enthalten?
Die aufgeführten Inhaltsstoffe im Impfstoff Comirnaty (BNT162b2) von Biontech/Pfizer :
WAS SIND DIE INHALTSSTOFFE IM PFIZER-BIONTECH COVID-19-IMPFSTOFF?
Der Pfizer-BioNTech COVID-19-Impfstoff enthält die folgenden Inhaltsstoffe: mRNA,
Lipide (((4-hydroxybutyl)azanediyl)bis(hexan-6,1-diyl)bis(2-hexyldecanoat), 2
[(Polyethylenglykol)-2000]-N,N-ditetradecylacetamide, 1,2-Distearoyl-sn-glycero-3-
Phosphocholin, und Cholesterin), Kaliumchlorid, einbasiges Kaliumphosphat,
Natriumchlorid, zweibasisches Natriumphosphat-Dihydrat, und Saccharose.
WURDE DER PFIZER-BIONTECH COVID-19-IMPFSTOFF ZUVOR BEREITS EINGESETZT?
Pfizer-BioNTech COVID-19 ist ein noch nicht zugelassener Imfpstoff. In klinischen Versuchsreihen erhielten ungefähr 20.000 Personen ab 16 Jahren mindestens eine Dosis des Pfizer-BioNTech COVID-19-Impfstoffes.
QUALITATIVE UND QUANTITATIVE ZUSAMMENSETZUNG
Der impfstoff ist eine Mehrfachdosis-Durchstechflasche und muss vor der Verwendung verdünnt werden.1 Durchstechflasche (0,45 ml) enthält 5 Dosen30 Mikrogramm BNT162b2-RNA (eingebettet in Lipid-Nanopartikel).Der COVID-19-mRNA-Impfstoff BNT162b2 ist hochgereinigte einzelsträngige 5′-verkappte Messenger-RNA(mRNA), hergestellt durch zellfreie In-vitro-Transkription von den entsprechenden DNA-Matrizen, kodierend für das virale Spike (S) –Protein von SARS-CoV-2.
Impfstoff MERKBLATT deutsch. ZULASSUNG FÜR DIE VERWENDUNG IN NOTFALLSITUATIONEN (EUA) DES PFIZER-BIONTECH COVID-19-IMPFSTOFFES ZUR VORBEUGUNG DER CORONAVIRUSERKRANKUNG 2019 (COVID-19).
Sprachen:
Deutsch
Autor:
BioNTech Manufacturing GmbH
Kategorie:
PDF Infos und Anleitung
Datum:
9. Januar 2021
Wer darf sich nicht gegen Corona impfen lassen?
Aber für welche Personengruppen ist eine Corona-Impfung nun nicht sinnvoll?
Welche Menschen genau zu den Risikogruppen gehören, sollte jeder Betroffene mit seinem Arzt VOR der Impfung besprechen und evtl. durch Tests oder Untersuchung abklären lassen.
Im Merkblatt des Impfstoffherstellers steht auch, dass sich nicht impfen lassen darf, wer allergisch auf die enthaltenen Inhaltsstoffe ist.
Wer weiß denn das vorher, ohne vorherige Testung?
Bislang sollen sich schwangere Frauen, stillende Mütter, Kinder, Jugendliche nicht impfen lassen. Auch Menschen mit bestimmten Krebserkrankungen sowie einer Immunschwäche (dazu gehören tlw. auch Autoimmunerkrankungen) sollten sich nicht einfach impfen lassen, da es noch zu große Sicherheitsbedenken zum neuartigen Impfstoff BNT162b2 gibt, der in sehr kurzer Zeit entwickelt wurde und zu dem noch keine Langzeitstudien vorliegen. Außerdem wird Frauen im gebärfähigen Alter dazu geraten, eine Schwangerschaft für mindestens zwei Monate nach der zweiten Impfung zu vermeiden.
Dies alles bleibt in Ruhe mit einem Arzt vorher abzuklären, und wer sich unsicher ist, sollte dazu nicht erst das kurze Aufklärungsgespräch z.B. in einem Impfzentrum nutzen.
Was tun, wenn man sich nicht impfen lassen kann?
Falls Zwangsimpfungen angeordnet werden, ist die einzige Möglichkeit, eine (Zwangs)Impfung zu umgehen, das Vorweisen eines ärztlichen Zeugnisses, in dem bescheinigt wird, dass ein oder mehrere Faktoren vorliegen, bei denen eine Impfung kontraindiziert ist. (siehe unten Impfunfähigkeitsbescheinigung, Attest).
Kontraindikation ist das Zauberwort.
„Die Kontraindikation oder Gegenanzeige, auch Gegenindikation, ist ein Umstand, der die Anwendung eines diagnostischen oder therapeutischen Verfahrens bei an sich gegebener Indikation in jedem Fall verbietet oder nur unter strenger Abwägung sich dadurch ergebender Risiken zulässt.“
Versucht auf jeden Fall, den Impfarzt dazu zu bewegen, eine ärztl. Impferklärung (Formulare weiter unten als Download) unterschreiben zu lassen. Er wird es sich dann überlegen, ob er das dadurch entstehende Haftungsrisiko tatsächlich eingehen will.
Personen, die einen oder mehrere folgender Faktoren aufweisen, (nach Angaben der Beipackzettel und der WHO) sollten nicht geimpft werden, bzw. bedürfen intensiver vorheriger Beratung und ärtzlicher Untersuchung:
Schwangere, Stillende, Kinder,
bei akuter Erkrankung und/oder Fieber über 38,5 Grad
angeborener und/oder erworbener Immunschwäche,
bei Behandlung mit Medikamenten, die das Immunsystem unterdrücken oder beeinflussen (z.B. Krebs, Autoimmunerkrankungen, Organtransplantationen),
Aidskranke, Ekzemkranke, (auch prüfen bei Neurodermitis, Schuppenflechte usw.),
Verbrennungen, Windpocken, Herpes,
Menschen, die an chronischen allergischen Krankheiten leiden,
Lösung = Wer eine Impfunfähigkeitsbescheinigung oder ein gleichwertiges ärtzliches Attest vorweisen kann, darf nicht geimpft werden.
„Auch wenn die Zwangsimpfung nicht im Drehbuch der Pandemie-Strategen stehen mag, so kann die ganze Angelegenheit sehr schnell doch eine für niemanden vorhersehbare Eigendynamik entwickeln (s. Impfzwang in Griechenland Herbst 2009): Zu viele Interessensgruppen wollen sich ein möglichst großes Stück vom großen Pandemiekuchen sichern oder auf diese oder jene Weise von ihm profitieren. So wäre es z. B. denkbar, das unter bestimmten Umständen Todesfälle, die angeblich auf Kosten des sogenannte Pandemievirus gehen, sehr viel Medienaufmerksamkeit erregen und in der Folge profilierungssüchtige Politiker zu radikalen Maßnahmen befähigen.“
Sollten diese aus einem Impfzwang bestehen, so bestimmt jedoch das Infektionsschutzgesetz IfSG, dass niemand bei einer durch ärztliches Attest dokumentierten Gefahr für Leben und Gesundheit geimpft werden darf.
Was sagt das aktuelle Infektionsschutzgesetz dazu?
Auszug aus dem Infektionsschutzgesetz IfSG (§ 20, Abs. 6, Link unten in den Quellen):
Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (IfSG)
§ 20 Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe
(6) Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates anzuordnen, dass bedrohte Teile der Bevölkerung an Schutzimpfungen oder anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe teilzunehmen haben, wenn eine übertragbare Krankheit mit klinisch schweren Verlaufsformen auftritt und mit ihrer epidemischen Verbreitung zu rechnen ist. Personen, die auf Grund einer medizinischen Kontraindikation nicht an Schutzimpfungen oder an anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe teilnehmen können, können durch Rechtsverordnung nach Satz 1 nicht zu einer Teilnahme an Schutzimpfungen oder an anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe verpflichtet werden. § 15 Abs. 2 gilt entsprechend.
Liegt im individuellen Fall ein derartiges ärztliches Attest vor, darf auch bei einer Zwangsimpfung nicht geimpft werden.
„Eine weitere Möglichkeit wäre, sich grundsätzlich mit der Impfung einverstanden zu erklären, jedoch von den impfwütigen Behörden oder Ärzten die Unterzeichnung der „Ärztlichen Impferklärung“ zu verlangen (http://www.impf-report.de/infoblatt/impferklaerung.pdf ). Da kein Arzt für die Sicherheit einer Impfung schriftlich garantieren wird, ist also die Gefahr für Leib und Leben nicht auszuschließen. Diese Vorgehensweise dürfte zu einem rechtlichen Konflikt führen, der mindestens bis zum Ende der Pandemie anhält.“
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Wie weise ich denn eine Allergie / Unverträglichkeit oder Kontraindikation nach?
Ganz wichtig ist es zu wissen, dass hier niemand „rumvermuten“ muss. Es gibt Tests auf Kontraindikationen für Impfstoffe. Es gibt z.B. Testverfahren, mit dem man feststellen kann, ob ein Patient Impfstoffe potentiell verträgt oder allergische Reaktionen auf Impfbestandteile wahrscheinlich sind. Der Test findet mittels Blutprobe statt und kann bei medizinischer Notwendigkeit auch über die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet werden. Man kann diesen Test aber auch privat bezahlen und in Auftrag geben. Zwei dieser Tests heißen BDT und LTT Test.
Eine medizinische Notwendigkeit für einen solchen Test kann z. B. bestehen, wenn familiärgenetische Risikofaktoren (Autoimmunerkrankungen, Allergien, MCS, frühere Impfreaktionen etc.) oder Kontraindikationen bereits bekannt sind. Das ist ganz wichtig für Menschen, die selbst vielleicht keine Erkrankung haben, aber in der nahen Familie (Kinder, Eltern, Großeltern usw.) Blutsverwandte haben, die den oben genannten Kriterien zur Risikogruppe, die nicht geimpft werden darf, angehören.
Wer also in dieser Hinsicht „genetisch vorbelastet“ ist, sollte auch vorsichtig mit der Impfung sein, und dies evtl durch einen Test vorher abklären lassen. Nähere Information zum „Test auf Kontraindikationen“ gibt es zum Download weiter unten.
Impfunfähigkeits-Bescheinigung Formular für den Arzt. Ärztliches Zeugnis über eine medizinische Kontraindikation gem. §§ 20 Abs. 6 Satz 2 und 21 IfSG (Infektionsschutzgesetz) zur Vorlage bei Schulen, Kindertagesstätten, Behörden und Arbeitgebern.
Es gibt ein Testverfahren, mit dem man feststellen kann, ob ein Patient Impfstoffe potentiell verträgt oder allergische Reaktionen auf Impfbestandteile wahrscheinlich sind. Der Test findet mittels Blutprobe statt und kann bei medizinischer Notwendigkeit auch über die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet werden.
Schreibt uns bitte gerne unten in die Kommentare und Meinungen, welche Erfahrungen ihr mit Ärzten und Arbeitgebern macht, und ob die Vorlagen nützlich sind. Ihr könnt somit auch anderen Tipps geben oder Mut machen. Dankeschön (-:
Die Internistin und Osteophatin hatte zum Jahreswechsel ein nachdenklich eindringliches Interview gegeben, das wiederum in den sozialen Medien blitzchnell gelöscht und zensiert wurde. Kurz darauf gab es nun dieses 2. Interview, das an das erste anschließt.
Dr. med Carrie Madej - Video Interview. Themen: Notzulassung Corona Impfstoff, Experimentalphase, Studien, Nürnberger Kodex, Luciferase, Bill Gates Patent, Technologie, Künstliche Intelligenz, Emergency Preparedness Act - Gesetzliche Haftungsfreiheit für die Impfstoffhersteller.
Sprachen:
Deutsch
Autor:
kla.tv
Plattformen:
Alle
Kategorie:
Videos
Datum:
7. Januar 2021
Video Interview mit Dr. med Carrie Madej . Themen: Notzulassung Corona Impfstoff, Experimentalphase, Studien, Nürnberger Kodex, Luciferase, Bill Gates Patent, Technologie, Künstliche Intelligenz, Emergency Preparedness Act – Gesetzliche Haftungsfreiheit für die Impfstoffhersteller.
ich weißt nicht wie es euch geht, aber ich persönlich habe keine Lust mehr mich irgendwelchen, und seien es noch so etablierte, Unwahrheiten oder falschem Neuzeitgedöns hinzugeben. Unsere „Wissenschaftler“ definieren ja lustig ganze Planeten aus unserem Sonnensystem hinaus und wieder hinein. So geschehen mit Pluto, erst war er zu klein, zu weit weg, dann wieder nicht. Aber ganz ehrlich, was kümmert’s den Pluto, ob die Menschen vom 3. Planeten von vorn ihn rein- oder rausdefinieren? An der Tatsache, dass es ihn gibt, ändert das rein gar nichts.
Wir sitzen vielen immer wiederkehrenden Irrtümern auf, oft weil wir damit groß geworden sind, oder weil wir glauben, dass „es schon immer so war“. Ich persönlich mag es nicht so sehr, mir „unnatürlich“ politisch geprägte Hirnschmalzergüsse irgendwelcher Herrscher, seien es nun Päpste, Kaiser oder Politiker überstülpen zu lassen. Ich halte es schon mein ganzes Leben lieber mit der Wahrheit und mit Tatsachen – und so werde ich auch diesen Wahnsinn um das vermeintlich „Weihnachtsdatum“ um den 24., 25., und 26. Dezember, als auch um den willkürlich verschobenen JAHRESBEGINN nicht mehr mittragen.
Wer sich auf die Suche nach der Wahrheit, und damit auf die Suche nach den Fakten zu Mutter Erde, ihren Umlaufzeiten, ihren Mondmonaten und ihren natürlichen Jahreszeiten pro Halbkugel macht, wird fündig werden!
Fakt ist: Es gibt 4 JAHRESZEITEN
Frühling, Sommer, Herbst und Winter.
Aber wann beginnt der Frühling?
Im MÄRZ.
Genauer: Frühlingsbeginn ist vom 21.März auf den 22. März,
die FrühlingstagundNachgleiche,
der Frühlingspunkt auf 0° im Widder auf der Ekliptik.
Wann beginnt demnach das natürliche JAHR der Jahreszeiten?
Richtig im MÄRZ.
Wann ist also der 1. Tag im neuen Jahr?
Richtig, am 1. März eines jeden Jahres.
Unsere Erde, die Natur, die Tiere, die Pflanzen – alles lebt mit der Natur und mit den Jahreszeiten, seit Jahrmillionen.
Daran hat sich faktisch bis heute nichts geändert.
Was ist also passiert?
Es kam….der Mensch! (-;
Die Menschlein erforschten und beobachteten den natürlichen Lauf der Sonne, bzw. den der Erde und des Mondes, sie beobachteten alles hier auf Erden und den sichtbaren Sternenhimmel. Und für lange Zeit lebte der Mensch auch tatsächlich mit der Natur, mit den Jahreszeiten und unsere Vorfahren feierten den Jahresbeginn im Frühling / März. Es gab 3 Monate für jede Jahreszeit:
Frühling: März, April, Mai (1. bis 3. Monat)
Sommer: Juni, Juli, August (4. bis 6. Monat)
Herbst: September, Oktober, November (7. bis 9. Monat)
Winter: Dezember, Januar, Februar (10. bis 12. Monat)
Der Dezember ist demnach der 1. Wintermonat und der 10. Monat des Jahres, der Anfang des Winters liegt hier, die Wintersonnenwende, der Wendekreis des Steinbocks, der längste Tag des Jahres am 21.12. auf den 22.12.
Vom Jahresende kann überhaupt noch nicht die Rede sein, das ist erst im FEBRUAR. Wenn die Sonne in ihrem scheinbaren Lauf den Ekliptikabschnitt erreicht, der das Zeichen Widder beschreibt, beginnt auf der Nordhalbkugel der Erde das Frühjahr im März. Daran wird sich auch in Jahrtausenden nichts ändern, das ist eine astronomische Tatsache.
Was hat dazu geführt, dass wir nun das Jahresende im Dezember „feiern“ und glauben, der Januar sei der erste Monat des neuen Jahres?
Dabei ist der Januar gerade mal die Wintermitte, der 2. Wintermonat – nicht mehr und nicht weniger.
Aber der Mensch kam und baute sich ein KALENDERJAHR, eines, das sich auf religiöse und politische Gegebenheiten anpassen ließ, eines um seine Macht zu demonstrieren und dem naturnah lebenden Völkern seinen Willen überzustülpen.
Ein bisschen erinnern übrigens heute noch immer die „Zählmonate“ an die ursprünglichen Jahresrechnung, wobei, wenn man im MÄRZ ( 1. Monat ) das Jahr beginnt, der
September der 7. Monat (lat. septem, der Siebte) ist,
der Oktober (lat. octem) der 8. Monat,
der November ( lat. novem) der 9. Monat und
der Dezember (decem) der 10. Monat.
Kurzabriß der Jahres-Änderungen
Der größenwahnsinnige Julius Cäsar kam mit seinen Beratern auf die Idee, doch direkt mal den 5. Monat „Quinctilis“, also den Juli, nach sich selbst zu benennen. Im Jahre 153 v. Chr. verlegten dieRömerden Jahresbeginn vom 1. März auf den 1. Januar, nämlich auf den Tag des Amtsantrittes ihrerKonsulen. Eine andere Quelle behauptet, es sei 45/46 v.Chr. gewesen. Ändert aber nichts daran, dass der Jahresbeginn vom März in den kalten Januar (nach dem doppelköpfigen Gott Janus benannt) mitten im Winter verlegt wurde.
Im Jahr 567 wurde wieder der 1. März zum Jahresbeginn erklärt. Man bezog sich damit erneut auf den Frühlingsanfang und die Frühjahrs-Tag-und-Nacht-Gleiche. Der 1. März war daher auch nur eine Art „Richtwert“, der tatsächliche Jahresbeginn hing von der Tag-und-Nacht-Gleiche ab.
Und wieder eine Änderung: im Jahre 1691 bestätigte die Kirche, die damals auch für den Kalender zuständig war, unter Papst Innozenz XII. (1691-1700) offiziell wieder den 1. Januar als Neujahrstag.
Mit der Umstellung des Julianischen Kalenders auf den Gregorianischen Kalender (nach Papst Gregor dem XIII), zog die Kalenderreform und damit der Dezember (der zehnte Monat) als Endes des Jahres fest in unsere Kalender und Köpfe als 12. Monat ein. Bleibt trotzdem Blödsinn und hat nichts mit den natürlichen Jahreszeiten zu tun. Der Jahres-Anfang ist nicht, wenn es arschkalt ist, und alle Natur noch schläft….. Man kann sich vorstellen: Wie schön war wohl der Jahresbeginn (Neujahr) im März für unsere Vorfahren, wenn alles beginnt zu erblühen und die Natur erwacht.
Wie ging es weiter?
Papst Gregor XIII., der von 1572 bis 1582 regierte, ordnete auf Grund eines Beschlusses vom Konzil von Trient in einer päpstlichen Bulle, die er am 24. Februar 1582 bekannt gab, die noch heute gültige Reform des Julianischen Kalenders an. Es wurden folgende Regelungen zusätzlich festgelegt:
1. Um die bis dahin aufgelaufene Differenz zwischen astronomischem und kalendarischem Frühlingsbeginn zu beseitigen, sind zehn Tage aus dem Kalender zu streichen. Auf Donnerstag, den 4. Oktober, hat unmittelbar Freitag, der 15. Oktober 1582 zu folgen.
2. Damit es nicht wieder zu Abweichungen vom Sonnenlauf komme, sind die Säkularjahre (volle Jahrhunderte wie 1700, 1800, 1900) Gemeinjahre zu 365 Tagen und keine Schaltjahre, es sei denn, sie sind ohne Rest durch 400 teilbar. Damit sind die Jahre 1600, 2000 und 2400 Schaltjahre mit 366 Tagen.
3. Die Osterregelung wird neu definiert.
„In manchen Kalenderwerken wurden die Daten für den Kalender „alten“ und „neuen Styls“ gedruckt. Johannes Keppler, zwar dem evangelischen Bekenntnis nahestehend, begrüßte aus sachlichen Gründen den „neuen Styl“. In zahlreichen Pamphleten wurde Papst Gregor XIII. angegriffen. Er würde den Gestirnen vorschreiben wollen, sich nach seinem Kalender zu richten, ja er sei gar der leibhaftige Antichrist, der sich anmaße, durch den „neuen Styl“ Jesus Christus derart zu verwirren, dass dieser nicht mehr wisse, „wann der jüngste Tag sei“. In Italien, Spanien, Frankreich Portugal, Luxemburg und Polen wurde der Gregorianische Kalender sogleich im Jahre 1582 gemäß der Päpstlichen Bulle eingeführt. Bayern folgte 1583, Österreich und die Schweiz 1584, Ungarn 1587 und Preußen 1610. Das protestantische Deutschland ließ erst am 18. Februar 1700 sofort den 1. März folgen, ebenso Norwegen und Dänemark. Erhard Weigel, Professor zu Jena und Schüler von Leibniz, überzeugte die evangelischen Reichsstände schließlich, dass der „neue Styl“ der astronomisch-chronologisch richtige ist, und der deutsche Kaiser Leopold I. setzte sich vehement für eine gemeinsame Festregelung ein.“
Die Gründe
Zusamenfassend sei noch einmal festgehalten: Dass das Jahr am 1. Januar beginnt war also längst nicht immer so: Bis ins zweite Jahrhundert vor Christus begann das Jahr im März. Dann veranlasste eine militärische Notwendigkeit die Römer, das Datum zu verlegen, die Kirche zog später nach und wir wechselten vom gregorianischen Kalender zum julianischen Kalender.
1. Die Ausdehnung des Röm. Reiches
Seit dem zweiten Punischen Krieg gegen Karthago befanden sich die Römer dauerhaft mit den iberischen Stämmen im Konflikt. Im Jahr 154 vor Christus brach eine bewaffnete Revolte aus und die iberischen Krieger drängten die Römer rasch zurück. Rom, das keine bedeutende Militärpräsenz in Spanien unterhielt, musste schnell handeln.
Insbesondere der Termin der Konsulwahlen im März verhinderte jedoch eine rasche Reaktion. Da die Aushebung der Truppen und der Anmarsch von Konsul und Heer nach Spanien viel Zeit in Anspruch nahmen, hätten die neuen Befehlshaber erst im Sommer ihre Truppen ins Feld führen können.
2. Praktisch: Mehr Zeit durch Verlegung des Jahresbeginns
Die Herrschenden wählten kurzerhand eine etwas unübliche Lösung: Sie zogen den Wahltermin und mit ihm auch den Jahresbeginn einfach vor. Da der Kalender in Rom wichtige religiöse Funktionen erfüllte, beaufsichtigten und verwalteten ihn die Priester. Sie entschieden über Feier- oder Unglückstage und waren für den Einbau von „Schaltmonaten“ verantwortlich.
Pontifex Maximus beschloss im Jahr 154 vor Christus, den Jahresbeginn vom ersten März auf den ersten Januar zu verschieben. So konnten die wichtigen Wahlen bereits im Winter stattfinden.
Wer ist also verantwortlich am kalten Jahresbeginn mitten im Winter?
Genau. Die Römer und die Kirche. Romani ite domum.
Da heutzutage weder die politischen Entscheidungen der alten Römer, noch die Institution Kirche oder machthungrige Päpste allein und diktatorisch Entscheidungen für die gesamte Welt treffen können, darf die Frage erlaubt sein, warum immer noch an solchen Entscheidungen festgehalten wird? Ach ja, die beiden Hauptgründe: das „war schon immer so“ und dann noch „was für ein Verwaltungakt das wäre“. Da ich beides überholt und realitätsfremd finde, werde ich ab sofort den Jahresbeginn wieder zum 1.März feiern, der letzte Tag des Jahres ist entsprechend der 28. oder 29. Februar, und die FrühlingstagundNachtgleiche (Ostara) wird gebührend gefeiert als Beginn des Frühlings, des Wachsen, Gedeihens und Blühens und zwar am: 20./21. MÄRZ ! (-:
So willkürlich die Kalenderrechnung und -gebung auch gewesen sein mag, wer kann uns hindern, wieder im Einklang mit den natülichen Jahreszeiten zu leben? Weg von den Lügen, weg von Politik und Kirche, weg von Willkürlichkeit – und HIN ZUR NATURNÄHE und Mutter Erde und astronomischen Gegebenheiten. Ich mag den Anfang nicht mehr am Ende feiern, ich mag nicht mehr bestimmen lassen, dass ich gegen die Jahreszeit und gegen den natürlichen (Bio)Rhythmus leben soll. Ich glaube auch, dass der depressive Winterblues im Dezember und Januar uns Menschen nicht gut tut, und dass ein Jahresanfang zum 1. März viel symbolischen und emotionalen Positivismus mit sich bringen würde.
Deshalb wünsche ich euch auch keinen „guten Rutsch“ zu Silvester mehr sondern, einen schönen und noch andauernden Winter. (-; Ich rutsche nämlich erst zum 1. März! Ahoi.
Am 3. November haben die Regierungsparteien CDU/CSU und SPD einen Gesetzentwurf vorgelegt , der den Titel trägt: „Drittes Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“.
Bei allem Respekt und der Wichtigkeit vor schützenden Maßnahmen, geht dieser Entwurf entschieden zu weit.
Das Aushebeln und Verändern unserer Grundrechte und des Grundgesetzes dieser Art haben nichts mehr mit „Bevölkerungsschutz“ zu tun. Sie sind vielmehr Zeichen einer diktatorischen Regierung, die sich Sonderrechte und Grenzüberschreitungen über jedes Maß an demokratischen Grundrechten hinaus ermöglicht.
Bitte lesen Sie selbst, was dort geplant wird. Der Entwurf steht hier als PDF Download zur Verfügung:
Am 3. November 2020 haben die Regierungsparteien CDU/CSU und SPD einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem Titel: "Drittes Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite". Die hierin beschriebenen "Gesetzesänderungen" hebeln massiv Grundrechte und unser Grundgesetz aus. Der komplette Entwurf als PDF steht hier zur Verfügung.
Wer den Newsletter „Information zur Petition: Sofortige Aufhebung aller in der „Corona-Krise“ verfügten Einschränkungen bürgerlicher Freiheiten“ nicht bezieht, kann die Reaktion der couragierten Anwältin hier nachlesen.
Die Dortmunder Rechtsanwältin Ivett Kaminski hat aus diesem Grund folgendes Schreiben an die Bundestagsabgeordneten gerichtet:
„Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,
im Namen des Volkes und zum Wohl des Volkes bitte ich Sie inständig; nein, ich flehe Sie sogar an, den von der CDU/CSU und SPD am 03.11.20 vorgelegten neuen Gesetzesentwurf (Drucksache 19/23944, Auszug), der nahezu alle Grundrechte, nun auch per Gesetz außer Kraft setzt, nicht zu verabschieden und dafür Sorge zu tragen, dass unsere Demokratie über solche Gesetze, die angeblich dem Schutz der Bevölkerung vor Infektionen dienen sollen, nicht abgeschafft wird.
Die geplanten Maßnahmen sind extrem weitreichend, gehen über 38 Seiten, und betreffen nahezu alle Bereiche des Lebens. In dem Text finden Sie Passagen, die an schlimmste Diktaturen erinnern. Wenn dieses Gesetz so durch den Bundestag geht, ist die Demokratie meiner Meinung nach faktisch abgeschafft.
Sie alle haben folgenden Amtseid geleistet:
„Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe“.
Es ist Ihre Pflicht, die Bevölkerung vor Schaden zu bewahren und das Grundgesetz zu wahren!“
Selbst aktiv werden:
Frau RA Kaminski hat ausdrücklich erlaubt, Ihr Schreiben weiterzuleiten.
Dieses tun wir mit der Bitte, Ihrerseits selbst entsprechend an Mitglieder des Bundestages zu schreiben oder das Schreiben von RA Kaminski zu kopieren und in Ihrem Namen an Bundestagsabgeordnete zu senden.
Alle Abgeordneten finden Sie direkt auf der Webseite des Deutschen Bundestages unter:
Dieses kleine Video tut so gut. In dieser schrecklichen Zeit, wo nur noch der pure Wahnsinn regiert. Dieser Busfahrer hat Herz und Courage gezeigt. Er will mit der Maskenlosen Busfahrt ein Zeichen setzen.
Auf Youtube findet es keine Verbreitung, weil es direkt gelöscht wird. Derzeit auf dem Kanal von redrum327 verfügbar.
Helft mit es zu verbreiten. Es ist kurz und es erreicht Menschen, auch wenn sie noch in Fantasialand leben.
Der Deutsch-Amerikanische Rechtsanwalt Dr. Reiner Fuellmich bringt seit Monaten eine hochkarätige Rechtsanwaltsmannschaft zusammen. Unter den Beratern befinden sich Experten, die eine Sammelklage von nie gekanntem, historischem Ausmaß vorbereiten. Fuellmich selbst ist zugelassener Anwalt in den USA und in Deutschland.
Video vom „Club der klaren Worte“: Gigantische Klage gegen Drosten & Co.:
Rede Dr. Fuellmich 29.08.2020 Berlin (Orig. Video von youtube gelöscht):
Mehr Informationen zur Unterstützung der Sammelklage finden Sie direkt hier auf der Seite der Schadensersatzklage: