Wer kann, darf oder sollte sich nicht impfen lassen?
Der neue Corona Impfstoff ist da und die Verunsicherung ist groß.
Wir tragen in diesem Artikel einige Fakten zusammen, was man tun kann, und unter welchen Voraussetzungen man sich nicht impfen lassen darf oder es nicht muss, wenn man es nicht kann oder will.
Ein großes Dilemma ist es auch für alle Berufstätigen, die sich nicht impfen lassen können oder wollen, und der Arbeitgeber aber eine Impfung einfordert. Teilweise drohen schon Kündigungen, von der Angst vor Mobbing und Ächtung gar nicht zu reden. Hier besteht vielfach Rechtsunsicherheit, manches Mal aber auch einfach nur Informationsmangel.
Ebenso ist es für viele Eltern ein Problem, die unsicher sind, wie es mit der Kinderbetreuung, dem Schulbesuch usw. weiter gehen kann.
Am Ende dieses Artikels findet ihr zum Thema wie immer alle Quellangaben, Links zum aktuellen Infektionsschutzgesetz u.v.m..
Da wir wissen, dass das Recherchieren und suchen seriöser Quellen und der tatsächlichen Rechtslage ein sehr mühevolle, zeitintensive und nervige Angelegenheit ist, haben wir uns bemüht, aktuelle und hilfreiche Informationen zusammenzutragen, inkl. verschiedenster Downloads von Dokumenten und Vorlagen, so dass für jeden etwas Hilfreiches dabei sein sollte.
Welche Impfstoffe gibt es zur Zeit?
Es gibt momentan 3 gängige Impfstoffe mit Notzulassung von den Firmen: 1. Biontech, 2. Moderna und 3. Astra Zeneca.
Moderna und Biontech/Pfizer setzen einen mRNA-Impfstoff ein, der genbasiert ist und bisher noch nie zuvor an Menschen angewandt wurde. Der Impfstoff von Astra Zeneca ist sogar ein DNA Impfstoff. Genbasiert sind somit alle drei.
Folgende Angaben stammen aus dem originalen Beipackzettel (engl.) bzw. dem orig. Merkblatt (deutsch):
Welche Inhaltsstoffe sind in Biontech/Pfizer Impfung enthalten?
Die aufgeführten Inhaltsstoffe im Impfstoff Comirnaty (BNT162b2) von Biontech/Pfizer : WAS SIND DIE INHALTSSTOFFE IM PFIZER-BIONTECH COVID-19-IMPFSTOFF? |
WURDE DER PFIZER-BIONTECH COVID-19-IMPFSTOFF ZUVOR BEREITS EINGESETZT?
Pfizer-BioNTech COVID-19 ist ein noch nicht zugelassener Imfpstoff. In klinischen Versuchsreihen erhielten ungefähr 20.000 Personen ab 16 Jahren mindestens eine Dosis des Pfizer-BioNTech COVID-19-Impfstoffes.
QUALITATIVE UND QUANTITATIVE ZUSAMMENSETZUNG
Der impfstoff ist eine Mehrfachdosis-Durchstechflasche und muss vor der Verwendung verdünnt werden. 1 Durchstechflasche (0,45 ml) enthält 5 Dosen 30 Mikrogramm BNT162b2-RNA (eingebettet in Lipid-Nanopartikel). Der COVID-19-mRNA-Impfstoff BNT162b2 ist hochgereinigte einzelsträngige 5′-verkappte Messenger-RNA (mRNA), hergestellt durch zellfreie In-vitro-Transkription von den entsprechenden DNA-Matrizen, kodierend für das virale Spike (S) –Protein von SARS-CoV-2.
Gentechnologie? Nanotechnologie? Nanopartikel? Das Ärzteblatt schrieb zu Nanotechnologie: Viele Chancen, unbekannte Risiken. (Dtsch Arztebl 2007; 104(9): A-548 / B-480 / C-464)
Die orig. Beipackzettel und Merkblatt des Impfstoffes (engl. und deutsche Version) verlinken wir euch hier : ⇒
Beipackzettel-neuer-Corona-Impfstoff-ENGLISCH-Biontech-u-Pfizer-Information_for_healthcare.pdf
Merkblatt-vom-orig.-PFIZER-Impfstoff-Final-121120-Recipient-FactSheet_DEUTSCH.pdf
Wer darf sich nicht gegen Corona impfen lassen?
Aber für welche Personengruppen ist eine Corona-Impfung nun nicht sinnvoll?
Welche Menschen genau zu den Risikogruppen gehören, sollte jeder Betroffene mit seinem Arzt VOR der Impfung besprechen und evtl. durch Tests oder Untersuchung abklären lassen.
Im Merkblatt des Impfstoffherstellers steht auch, dass sich nicht impfen lassen darf, wer allergisch auf die enthaltenen Inhaltsstoffe ist.
Wer weiß denn das vorher, ohne vorherige Testung?
Bislang sollen sich schwangere Frauen, stillende Mütter, Kinder, Jugendliche nicht impfen lassen. Auch Menschen mit bestimmten Krebserkrankungen sowie einer Immunschwäche (dazu gehören tlw. auch Autoimmunerkrankungen) sollten sich nicht einfach impfen lassen, da es noch zu große Sicherheitsbedenken zum neuartigen Impfstoff BNT162b2 gibt, der in sehr kurzer Zeit entwickelt wurde und zu dem noch keine Langzeitstudien vorliegen. Außerdem wird Frauen im gebärfähigen Alter dazu geraten, eine Schwangerschaft für mindestens zwei Monate nach der zweiten Impfung zu vermeiden.
Dies alles bleibt in Ruhe mit einem Arzt vorher abzuklären, und wer sich unsicher ist, sollte dazu nicht erst das kurze Aufklärungsgespräch z.B. in einem Impfzentrum nutzen.
Was tun, wenn man sich nicht impfen lassen kann?
Falls Zwangsimpfungen angeordnet werden, ist die einzige Möglichkeit, eine (Zwangs)Impfung zu umgehen, das Vorweisen eines ärztlichen Zeugnisses, in dem bescheinigt wird, dass ein oder mehrere Faktoren vorliegen, bei denen eine Impfung kontraindiziert ist. (siehe unten Impfunfähigkeitsbescheinigung, Attest).
Kontraindikation ist das Zauberwort.
“Die Kontraindikation oder Gegenanzeige, auch Gegenindikation, ist ein Umstand, der die Anwendung eines diagnostischen oder therapeutischen Verfahrens bei an sich gegebener Indikation in jedem Fall verbietet oder nur unter strenger Abwägung sich dadurch ergebender Risiken zulässt.”
Versucht auf jeden Fall, den Impfarzt dazu zu bewegen, eine ärztl. Impferklärung (Formulare weiter unten als Download) unterschreiben zu lassen. Er wird es sich dann überlegen, ob er das dadurch entstehende Haftungsrisiko tatsächlich eingehen will.
Personen, die einen oder mehrere folgender Faktoren aufweisen, (nach Angaben der Beipackzettel und der WHO) sollten nicht geimpft werden, bzw. bedürfen intensiver vorheriger Beratung und ärtzlicher Untersuchung:
- Schwangere, Stillende, Kinder,
- bei akuter Erkrankung und/oder Fieber über 38,5 Grad
- angeborener und/oder erworbener Immunschwäche,
- bei Behandlung mit Medikamenten, die das Immunsystem unterdrücken oder beeinflussen (z.B. Krebs, Autoimmunerkrankungen, Organtransplantationen),
- Aidskranke, Ekzemkranke, (auch prüfen bei Neurodermitis, Schuppenflechte usw.),
- Verbrennungen, Windpocken, Herpes,
- Menschen, die an chronischen allergischen Krankheiten leiden,
- Personen, die auf Bestandteile eines Impfstoffes allergisch reagieren, z.B. Thiomersal (Quecksilber); Squalen; Aluminiumverbindungen etc.
- besondere Vorsicht bei Menschen mit Neigung zu allergischen Reaktionen (vorherige Untersuchung und Arztgespräch)
Kann man gegen evtl. Impfschäden vorsorgen? Verweis: Was sollte man wenigstens beachten, wenn man impfen lässt?
…
Und wenn die Zwangsimpfung doch kommt?
Lösung = Wer eine Impfunfähigkeitsbescheinigung oder ein gleichwertiges ärtzliches Attest vorweisen kann, darf nicht geimpft werden.
“Auch wenn die Zwangsimpfung nicht im Drehbuch der Pandemie-Strategen stehen mag, so kann die ganze Angelegenheit sehr schnell doch eine für niemanden vorhersehbare Eigendynamik entwickeln (s. Impfzwang in Griechenland Herbst 2009): Zu viele Interessensgruppen wollen sich ein möglichst großes Stück vom großen Pandemiekuchen sichern oder auf diese oder jene Weise von ihm profitieren. So wäre es z. B. denkbar, das unter bestimmten Umständen Todesfälle, die angeblich auf Kosten des sogenannte Pandemievirus gehen, sehr viel Medienaufmerksamkeit erregen und in der Folge profilierungssüchtige Politiker zu radikalen Maßnahmen befähigen.”
Sollten diese aus einem Impfzwang bestehen, so bestimmt jedoch das Infektionsschutzgesetz IfSG, dass niemand bei einer durch ärztliches Attest dokumentierten Gefahr für Leben und Gesundheit geimpft werden darf.
Was sagt das aktuelle Infektionsschutzgesetz dazu?
Auszug aus dem Infektionsschutzgesetz IfSG (§ 20, Abs. 6, Link unten in den Quellen):
Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (IfSG)
§ 20 Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe(6) Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates anzuordnen, dass bedrohte Teile der Bevölkerung an Schutzimpfungen oder anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe teilzunehmen haben, wenn eine übertragbare Krankheit mit klinisch schweren Verlaufsformen auftritt und mit ihrer epidemischen Verbreitung zu rechnen ist. Personen, die auf Grund einer medizinischen Kontraindikation nicht an Schutzimpfungen oder an anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe teilnehmen können, können durch Rechtsverordnung nach Satz 1 nicht zu einer Teilnahme an Schutzimpfungen oder an anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe verpflichtet werden. § 15 Abs. 2 gilt entsprechend.
Liegt im individuellen Fall ein derartiges ärztliches Attest vor, darf auch bei einer Zwangsimpfung nicht geimpft werden.
(Impfunfähigkeitsbescheinigung Download Link unten)
“Eine weitere Möglichkeit wäre, sich grundsätzlich mit der Impfung einverstanden zu erklären, jedoch von den impfwütigen Behörden oder Ärzten die Unterzeichnung der “Ärztlichen Impferklärung” zu verlangen (http://www.impf-report.de/infoblatt/impferklaerung.pdf ). Da kein Arzt für die Sicherheit einer Impfung schriftlich garantieren wird, ist also die Gefahr für Leib und Leben nicht auszuschließen. Diese Vorgehensweise dürfte zu einem rechtlichen Konflikt führen, der mindestens bis zum Ende der Pandemie anhält.”
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Wie weise ich denn eine Allergie / Unverträglichkeit oder Kontraindikation nach?
Ganz wichtig ist es zu wissen, dass hier niemand “rumvermuten” muss. Es gibt Tests auf Kontraindikationen für Impfstoffe. Es gibt z.B. Testverfahren, mit dem man feststellen kann, ob ein Patient Impfstoffe potentiell verträgt oder allergische Reaktionen auf Impfbestandteile wahrscheinlich sind. Der Test findet mittels Blutprobe statt und kann bei medizinischer Notwendigkeit auch über die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet werden. Man kann diesen Test aber auch privat bezahlen und in Auftrag geben. Zwei dieser Tests heißen BDT und LTT Test.
Eine medizinische Notwendigkeit für einen solchen Test kann z. B. bestehen, wenn familiärgenetische Risikofaktoren (Autoimmunerkrankungen, Allergien, MCS, frühere Impfreaktionen etc.) oder Kontraindikationen bereits bekannt sind. Das ist ganz wichtig für Menschen, die selbst vielleicht keine Erkrankung haben, aber in der nahen Familie (Kinder, Eltern, Großeltern usw.) Blutsverwandte haben, die den oben genannten Kriterien zur Risikogruppe, die nicht geimpft werden darf, angehören.
Wer also in dieser Hinsicht “genetisch vorbelastet” ist, sollte auch vorsichtig mit der Impfung sein, und dies evtl durch einen Test vorher abklären lassen. Nähere Information zum “Test auf Kontraindikationen” gibt es zum Download weiter unten.
Download – Dokumente und Formulare
Aufklaerungsblatt-RKI-Robert-Koch-Institut-22.12.2020-zur-Covid-19-mRNA-Impfstoff.pdf
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Quellen
– Infektionsschutzgesetz https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__20.html
– IFSG http://www.gesetze-im-internet.de/ifsg
– Kontraindikationen https://www.vorsorgemedizin.st/infektion-impfung/impfplan-aufklaerung-risiko-impfstoffmonitoring/wann-darf-nicht-geimpft-werden-kontraindikationen
– Bundesministerium für Gesundheit https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/faq-covid-19-impfung.html
– bundesregierung.de https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/coronavirus-impfung-faq-1788988
– Apotheken Umschau https://www.apotheken-umschau.de/Lunge/Corona-Ueber-den-aktuellen-mRNA-Impfstoff-und-weitere-Impfforschung-557403.html#Impfstoff-wohl-fruehestens-2021
– https://www.euro.who.int/en/health-topics/disease-prevention/vaccines-and-immunization/publications
– http://www.j-lorber.de/heilg/impfung/faqs/impfen-legal-umgehen.htm
– Impfstoff Comirnaty BNT162b2 https://de.wikipedia.org/wiki/BNT162b2
– WHO https://www.who.int/emergencies/diseases/novel-coronavirus-2019/covid-19-vaccines
– Impfstoff Comirnaty (BNT162b2, Biontech / Pfizer)
Schreibt uns bitte gerne unten in die Kommentare und Meinungen, welche Erfahrungen ihr mit Ärzten und Arbeitgebern macht, und ob die Vorlagen nützlich sind. Ihr könnt somit auch anderen Tipps geben oder Mut machen. Dankeschön (-:
Beipackzettel-neuer-Corona-Impfstoff-ENGLISCH-Biontech-u-Pfizer-Information_for_healthcare.pdf
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