EUSFTA – das neue (Frei)Handelsabkommen
Verfassungsbeschwerde gegen EU-Singapur – kein EU Alleingang
Leider hängt uns nicht nur nach wie vor CETA und TTIP an der Backe, nein die EU ist immer ganz vorn dabei, wenn es darum geht, neue Freihandelsabkommen und Schutz für Konzerne einzurichten.
So ist es auch mit EUSFTA.
Das Bündnis aus Mehr Demokratie, Campact und foodwatch reichte eine Verfassungsbeschwerde gegen das EU-Singapur-Handelsabkommen (EUSFTA) ein. Mehr als 13.303 Bürgerinnen und Bürger hatten sich der Verfassungsbeschwerde unter dem Motto
„Für demokratische Handelsabkommen: Stop EU Only!“
angeschlossen. Denn mit dem Abschluss dieses Abkommens ohne die Beteiligung der Parlamente der Mitgliedstaaten überschreitet die Europäische Union erneut ihre Zuständigkeiten. Die EU setzt darin ein Ausschuss-System ein, so genannte “Vertragsgremien”. Diese werden völkerrechtlich bindende Beschlüsse fassen – ohne parlamentarische Kontrolle und damit an den Bürgerinnen und Bürgern vorbei. Das ist rechtswidrig. Organisationen haben nicht das Recht völkerechtsverbindliche Beschlüsse zu erlassen, denn Organisationen, wie die EU, sind keine Staaten und keine Gesetzgeber.
Man vergisst auch immer wieder: die EU ist nicht der Kontinent Europa. Zu Europa gehören 47 bis 50 Staaten (je nach Souveränitätsstatus) und nur ganze 28 Mitgliedsstaaten davon sind EU-Mitglied.
Das EU-Singapur-Abkommen steht dabei exemplarisch für eine neue Art der Freihandelsabkommen, an denen der Bundestag nicht beteiligt ist. Solche demokratisch nicht-legitimierten Handelsabkommen bestimmen maßgeblich unser Leben mit, sei es bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln oder der Liberalisierung von Dienstleistungen. Das muss ein Ende haben.
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich keineswegs „gegen die Europäische Union und auch nicht gegen internationalen Handel“, sagte Roman Huber, Bundesvorstand von Mehr Demokratie, in der gemeinsamen Pressemitteilung. „Gerade weil wir für Europa sind, kritisieren wir die neuen europäischen Handelsverträge“, so Thilo Bode, Geschäftsführer von foodwatch International. Denn diese Abkommen „sind ein Türöffner für einen noch stärkeren Einfluss von Konzerninteressen auf die Politik in Europa – zum Nachteil von Verbraucher-, Umwelt- und Gesundheitsschutz“.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe muss prüfen, ob „EU only“ mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar ist.
Weitere Infos und Fotos und Links zur Verfassungsbeschwerde und Hintergrundinformationen gibt es hier: www.verfassungsbeschwerde.eu.
:::
Quellen und weitere Informationen:
– www.gerechter-welthandel.org
– Lobbycontrol: Ändern sie den Kurs der EU Politik
– Attac offener Brief: Altmaier muss EU-Mandate für Handeslgespräche ablehen
– Mehr Demokratie.de: Verfassungsbeschwerde STOP EU-Only
:::
Original Schriftsatz zur Verfassungsbeschwerde:
:::
Liste aller EU Handelsabkommen:
No Comment