TTIP Urteil des Europäischen Gerichtshofes

TTIP Urteil des Europäischen Gerichtshofes

Endlich eine positive Nachricht zum Thema TTIP !

Der Europäische Gerichtshof hat heute über die Klage der Europäischen
Bürgerinitiative (EBI) „Stop TTIP“ gegen die EU-Kommission geurteilt.
Das Gericht erklärte den Beschluss der EU-Kommission für nichtig, mit
dem die Registrierung der geplanten Europäischen Bürgerinitiative „Stop
TTIP“ abgelehnt wurde. Laut den Richtern, stellt die geplante
Bürgerinitiative keine unzulässige Einmischung in den Gang des
Gesetzgebungsverfahrens dar, sondern löst zur rechten Zeit eine
legitime demokratische Debatte aus. Die  „selbst-
organisierte“ EBI (Europäische Bürgernitiative) sammelte dennoch 3.284.289 Unterschriften und
erreichte das Quorum in 23 Mitgliedsstaaten.

ttip-info

Zu dem heutigen Urteil sagte Sven Giegold: „Unabhängige Richter verteidigen die Rechte der Bürger, nicht lautstarke
Populisten. Das Urteil ist eine Ohrfeige für Jean-Claude Juncker. Der EU-Kommissionspräsident hatte die unliebsame Bürgerinitiative gegen
TTIP und CETA persönlich gestoppt. Mit dem Urteil wird die EU-Kommission in die Schranken verwiesen. Der EuGH hat die Stärke des
europäischen Rechtes bewiesen: Die EU-Kommission kann den Bürgern keinen Maulkorb verpassen.

EU darf Millionen TTIP Gegner nicht ignorieren

Das Gericht hat die Stimme der Bürger in Europa gestärkt. Die Europäische Bürgerinitiative ist kein Schönwetter-Beteiligungsverfahren, sondern muss zu einem wirksamen Mitspracheinstrument werden. Der EuGH hat heute den Weg zu einer Aufwertung der Bürgerinitiative gewiesen. Für die drei Millionen Europäer, die ihre Stimme gegen TTIP und CETA erhoben haben, ist das Urteil ein Sieg in der Verlängerung“.
…………..

Quellen:

 

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