Rundfunkbeitrag Staatsvertrag – GEZ
Zahlungsaufforderungen des ARD ZDF „Beitragsservice“
Für viele, die einmal mit der GEZ Streit haben, sind die nachfolgenden Ausführungen in dem Beschluss des VG München (M 6a S 04.4066) eventuell von Interesse. Der Empfänger einer einfachen Zahlungsaufforderung der GEZ ging gegen die Zahlungsaufforderung vor. Das Gericht verneinte aber die Verwaltungsaktsqualität der Zahlungsaufforderung und lehnte deshalb den Antrag ab:
[Rdnr. 20] II. 1. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gem. § 80 Abs. 5 VwGO ist unzulässig. Aufschiebende Wirkung kann gemäß § 80 Abs. 1 VwGO nur einem Widerspruch oder einer Anfechtungsklage gegen einen belastenden Verwaltungsakt zukommen. Ein Verwaltungsakt muss angesichts der Regelungsfunktion, die ihm innewohnt, seinen Charakter als hoheitlich verbindliche Regelung eines Einzelfalles auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts hinreichend klar erkennen lassen. Maßgebend hierfür ist der erklärte Wille, wie ihn bei objektiver Würdigung der Empfänger verstehen konnte. Der Antragsteller richtet sich vorliegend nicht gegen die Vollziehung eines belastenden Verwaltungsakts i.S. von Art. 35 BayVwVfG bzw. § 35 VwVfG. Der Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO ist daher unstatthaft. In der Rechnungsstellung des Antragsgegners vom ? Juli 2004 kommt ein Wille des Antragsgegners, eine verbindliche Regelung durch Verwaltungsakt zu treffen, nicht hinreichend zum Ausdruck. Das Rechnungsstellen von (hier: Rundfunk-) Gebühren durch Zusendung eines Kontoauszugs mit der schlichten Bitte um Zahlung eines als fällig angesehenen Geldbetrags ist ? insbesondere wenn (wie vorliegend) dem Schreiben keine Rechtsbehelfsbelehrung beigefügt ist ? als bloße Zahlungsaufforderung, wie sie auch unter Privaten üblich ist, aufzufassen und nicht als Verwaltungsakt mit besonderem Regelungscharakter, maßgeblich nicht als vollstreckbarer Leistungsbescheid bzw. vollstreckbare Gebührenfestsetzung.
Im Umkehrschluss heißt das, dass die GEZ jedenfalls ihre „Zahlungsaufforderungen“? auch nicht zur Vollstreckung beim Gebührenschuldner nutzen kann. Den Zahlungsaufforderungen fehlt ja schließlich die verbindliche Regelungswirkung und die Zahlungsaufforderungen sind daher keine Verwaltungsakte. Auch eine Verwaltungsvollstreckung kann nur über vollstreckbare Titel erfolgen. Den einfachen Zahlungsaufforderungen fehlt diese Qualität.
Das Aufklärungs Video von Heiko Schrang – warum man die GEZ Gebühren verweigern sollte ist leider nicht mehr online.
Alternativ hier den hervorragend aufklärenden Vortrag zu den Rundfunkräten und dem Rundfunkbeitrag:
Hier sollten sich wirklich alle zusammen tun und die GEZ Gebühr verweigern, damit es endlich mal zu einer Klärung kommen kann, denn im Grunde weiß ja niemand, was rechtens ist und was nicht.
Die Vorlage zur Vollstreckung / Rückweisung war wohl kurzzeitig offline und nicht erreichbar. Danke für eure Hinweise. Wir haben die Datei neu eingebunden, ab sofort könnt ihr wieder fröhlich downloaden und der Link funktioniert wieder. (-;