Rundfunkbeitrag Staatsvertrag – GEZ

Rundfunkbeitrag Staatsvertrag – GEZ

Es gibt diverse Herangehensweisen an das Themas ARD ZDF Beitragsservice und Gründe für die berechtigte Frage, ob die Zwangsabgabe rechtswidrig, korrekt oder ohne jede Grundlage ist. Hier ist eine davon: der Beitragsservice ist rechtswidrig, weil er schlicht und ergreifend nicht zuständig ist.

Rundfunkbeitrag Staatsvertrag

Laut Rundfunkbeitragsstaatsvertrag sind für den Beitragseinzug nämlich die Landesrundfunkanstalten zuständig:

[…]
§ 10 Beitragsgläubiger, Schickschuld, Erstattung, Vollstreckung

(7) Jede Landesrundfunkanstalt nimmt die ihr nach diesem Staatsvertrag zugewiesenen Aufgaben und die damit verbundenen Rechte und Pflichten ganz oder teilweise durch die im Rahmen einer nichtrechtsfähigen öffentlich-rechtlichen Verwaltungsgemeinschaft betriebene Stelle der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten selbst wahr. Die Landesrundfunkanstalt ist ermächtigt, einzelne Tätigkeiten bei der Durchführung des Beitragseinzugs und der Ermittlung von Beitragsschuldnern auf Dritte zu übertragen und das Nähere durch die Satzung nach § 9 Abs. 2 zu regeln. Die Landesrundfunkanstalt kann eine Übertragung von Tätigkeiten auf Dritte nach Satz 2 ausschließen, die durch Erfolgshonorare oder auf Provisionsbasis vergütet werden.
[…]

In diesem Paragraphen ist von einer nicht rechtsfähigen öffentlich-rechtlichen Verwaltungsgemeinschaft die Rede. Der real existierende „Beitragsservice“ selbst bezeichnet sich aber als eine “öffentlich-rechtliche, nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten (ARD), des Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF) und des Deutschlandradio“. Somit ist die im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag beschriebene Einrichtung laut Definition nicht identisch mit dem real existierenden „Beitragsservice“! Der „Beitragsservice“ entbehrt somit jeder
Rechtsgrundlage!!!

 

Manchmal muss man erkennen, dass sich Dinge geändert haben

GEz Verweigerer

 

Des Weiteren heißt es in der „Satzung des Rundfunk Berlin-Brandenburg über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge“:

[…]
§ 2 Gemeinsame Stelle der Landesrundfunkanstalten

Die im Rahmen einer nicht rechtsfähigen öffentlich-rechtlichen Verwaltungsgemeinschaft betriebene gemeinsame Stelle der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten nimmt die der Rundfunkanstalt zugewiesenen Aufgaben und die damit verbundenen Rechte und Pflichten nach § 10 Abs. 7 Satz 1 RBStV ganz oder teilweise für diese wahr. Sie wird dabei auch für das ZDF und das Deutschlandradio tätig.
[…]

Auch in den Satzungen des Rundfunk Berlin-Brandenburg steht nichts von einem „Beitragsservice“ geschrieben.

Also kurz zusammengefasst:

Weder im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag noch in der Satzung steht geschrieben, dass eine Firma namens „Beitragsservice“ ermächtigt ist, Aufgaben der Landesrundfunkanstalt zu übernehmen. Es ist nur allgemein von einer „gemeinsam betriebenen Stelle“ der Rundfunkanstalten die Rede.

 

Warum sollten wir Bürger a)  auf diese Schreiben antworten und b) Zwangsgebühren pro Wohnung bezahlen?

 

Zwangsabo

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Zahlungsaufforderungen des ARD ZDF „Beitragsservice“

Für viele, die einmal mit der GEZ Streit haben, sind die nachfolgenden Ausführungen in dem Beschluss des VG München (M 6a S 04.4066) eventuell von Interesse. Der Empfänger einer einfachen Zahlungsaufforderung der GEZ ging gegen die Zahlungsaufforderung vor. Das Gericht verneinte aber die Verwaltungsaktsqualität der Zahlungsaufforderung und lehnte deshalb den Antrag ab:

[Rdnr. 20] II. 1. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gem. § 80 Abs. 5 VwGO ist unzulässig. Aufschiebende Wirkung kann gemäß § 80 Abs. 1 VwGO nur einem Widerspruch oder einer Anfechtungsklage gegen einen belastenden Verwaltungsakt zukommen. Ein Verwaltungsakt muss angesichts der Regelungsfunktion, die ihm innewohnt, seinen Charakter als hoheitlich verbindliche Regelung eines Einzelfalles auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts hinreichend klar erkennen lassen. Maßgebend hierfür ist der erklärte Wille, wie ihn bei objektiver Würdigung der Empfänger verstehen konnte. Der Antragsteller richtet sich vorliegend nicht gegen die Vollziehung eines belastenden Verwaltungsakts i.S. von Art. 35 BayVwVfG bzw. § 35 VwVfG. Der Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO ist daher unstatthaft. In der Rechnungsstellung des Antragsgegners vom ? Juli 2004 kommt ein Wille des Antragsgegners, eine verbindliche Regelung durch Verwaltungsakt zu treffen, nicht hinreichend zum Ausdruck. Das Rechnungsstellen von (hier: Rundfunk-) Gebühren durch Zusendung eines Kontoauszugs mit der schlichten Bitte um Zahlung eines als fällig angesehenen Geldbetrags ist ? insbesondere wenn (wie vorliegend) dem Schreiben keine Rechtsbehelfsbelehrung beigefügt ist ? als bloße Zahlungsaufforderung, wie sie auch unter Privaten üblich ist, aufzufassen und nicht als Verwaltungsakt mit besonderem Regelungscharakter, maßgeblich nicht als vollstreckbarer Leistungsbescheid bzw. vollstreckbare Gebührenfestsetzung.

Im Umkehrschluss heißt das, dass die GEZ jedenfalls ihre „Zahlungsaufforderungen“? auch nicht zur Vollstreckung beim Gebührenschuldner nutzen kann. Den Zahlungsaufforderungen fehlt ja schließlich die verbindliche Regelungswirkung und die Zahlungsaufforderungen sind daher keine Verwaltungsakte. Auch eine Verwaltungsvollstreckung kann nur über vollstreckbare Titel erfolgen. Den einfachen Zahlungsaufforderungen fehlt diese Qualität.

Das Aufklärungs Video von Heiko Schrang – warum man die GEZ Gebühren verweigern sollte ist leider nicht mehr online.

Alternativ hier den hervorragend aufklärenden Vortrag zu den Rundfunkräten und dem Rundfunkbeitrag:

GEZ-System komplett entlarvt – Vortrag

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Rundfunkbeitrag Vorlage Vollstreckung
Rundfunkbeitrag Vorlage Vollstreckung
Vorlage-Vollstreckungsgegendarstellung-Rundfunkbeitrag-1.pdf
Version: 5
69.2 KiB
3856 Downloads
Details

4,9 Millionen GEZ Beitragsservice Nichtzahler

Weiterführende Verweise und Quellen:

 

==> MITMACHEN UND PETITION UNTERSCHREIBEN:

https://newstopaktuell.wordpress.com/2014/10/07/aufruf-zum-deutschlandweiten-gezbeitragsservice-boykott/

 

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2 Comments

  1. Hier sollten sich wirklich alle zusammen tun und die GEZ Gebühr verweigern, damit es endlich mal zu einer Klärung kommen kann, denn im Grunde weiß ja niemand, was rechtens ist und was nicht.

  2. Die Vorlage zur Vollstreckung / Rückweisung war wohl kurzzeitig offline und nicht erreichbar. Danke für eure Hinweise. Wir haben die Datei neu eingebunden, ab sofort könnt ihr wieder fröhlich downloaden und der Link funktioniert wieder. (-;

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